Das Weisungsrecht des Arbeitgebers
- ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitgebers
- entfaltet seine Wirkung mit dem Zugang der Weisung beim Arbeitnehmer.
Widersprechende Weisungen
- Vorrang der Weisung der höheren Instanz
- Widerspruch soll nicht Arbeitnehmer belasten
- Rückfragepflicht des Arbeitnehmers aus Treuepflicht.
Änderung, Ersatz oder Widerruf von Weisungen
- Betriebliche Notwendigkeit bzw. Anpassung an veränderte Verhältnisse
- Zulässigkeit.