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Arbeitgeberweisungen

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Fazit

Rechtsgebiet:
Arbeitgeberweisungen
Stichworte:
Arbeitgeberweisungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Weisungsrecht ist oft nicht besonders auffällige Arbeitsinstruktion. Die Weisung fällt dann insbesondere auf, wenn der Arbeitgeber deutlicher ausgedrückt sein Direktionsrecht benutzt und erklärt, dass die Arbeit so und nicht anders zu erledigen sei, oder, dass dieses und nicht jenes Verhalten des Arbeitnehmers wünsche. Bei normalen Arbeitsverhältnissen wird der Arbeitgeber abgesehen von Zielanweisungen selten sehr formell werden müssen.

Bei Arbeitsverhältnissen, wo der Arbeitnehmer es – trotz weniger Erfahrung – besser wissen will und auch trotz mehrmaliger Erklärungen sich mit dem Arbeitgeber zu messen versucht, kommt letzter – auch aus kommerziellen Gründen – nicht umhin, Arbeitsanweisungen oder gar Weisungen zu erteilen. Dies ist die Vorstufe zur Verwarnung.

Umgekehrt gibt es natürlich auch Arbeitgeber, die ihren Betrieb mit dem Waffenplatz verwechseln, nur herumbefehlen und Weisungen erteilen.

Führung von Mitarbeitern

Die Mitarbeiterführung ist meistens eine Kombination von Überzeugung, Unterstützung und Befehl.

Weiterführende Informationen

Verwarnung im Schweizer Arbeitsrecht

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